Anfangssaldo ungleich Endsaldo - Korrektur inkonsistente Salden für maschinelles Einlesen nach erfassten manuelle Auszügen

  • Hallo Herr Wild,


    ich habe wohl eine Anfängerfrage, da ich in diesem Bereich bisher nur wenig Erfahrungen habe:


    Wir haben ein Bankkonto, dessen Auszüge bis September 2021 maschinell eingelesen wurden. Im Oktober und November (der Auszug wird nur 1x monatlich geholt, da kaum Umsätze auf dem Konto zu verzeichnen sind), wurden die Auszüge von der Buchhaltung über die FF67 manuell erfasst, da die MT940 von der Bank nicht zur Verfügung gestellt wurden.

    Nun soll der nächste Auszug wieder maschinell eingelesen werden, was aber zur Fehlermeldung "Anfangssaldo ungleich Endsaldo" führt.


    In FEBKO sind nur die maschinell eingelesenen Auszüge enthalten. Durch die manuell eingelesenen Auszüge stimmt der Saldo des Sachkontos mit dem Saldo des Bankkonto überein.


    Wie können die inkonsistenten Salden korrigiert werden? Oder kann die Fehlermeldung umgangen werden, so dass der Auszug doch eingelesen wird?


    vielen Dank,

    Matthias

  • amazon
    • Offizieller Beitrag

    Hallo Matthias,


    die manuellen Kontoauszüge sind, bzw. sollten wie die elektronischen Kontoauszüge mit dem gleichen Schlüssel (0001) in der FEBKO abgelegt sein. Dadurch sollte auch die Verprobung der Salden passen. Ist das ein aktueller Auszug aus 2022 bzw. werden die Auszüge via FEB_FILE_HANDLING verarbeitet?


    Für ersteres könnte ggf. der Hinweis 2962365 - MT940 Saldenprüfung gegen Auszug aus dem Vorjahr helfen.


    Viele Grüße


    Claus


  • Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Die Auszüge werden über REFBEKA00 hochgeladen.


    Der Hinweis beschreibt genau das Problem, auf das wir gestoßen sind. Der Saldo des Auszuges Nr. 12 aus 2021 wurde mit dem Saldo des Auszuges Nr. 11 aus 2020 verprobt, nicht mit dem zuletzt eingelesenen Auszug aus 2021.


    Zudem wurde der manuell erfasste Auszug Nr. 11 aus 2021 tatsächlich nicht über die Transaktion FF67 erfasst, wie von der Buchhaltung angegeben, sondern nur im Hauptbuch mit der FB01 gebucht.

    Die Bestätigung, dass die über FF67 erfassten Auszüge in der Tabelle FEBKO enthalten sein müssen, hat die Fehlersuche beschleunigt. ;)


    Eine korrekte Erfassung des Auszuges hat in unserem Fall das Problem gelöst.


    Danke & viele Grüße,

    Matthias