Deutsche Bundesbank verschiebt die geplanten Änderungen (01. Juli 2013) zur AWV

    • Offizieller Beitrag

    Auf den Seiten der Deutschen Bundesbank war bisher nachzulesen, das der Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Meldewesens der 01.07.2013 ist. Dieser Zeitpunkt ist nun verschoben worden:


    Änderungen im Überblick


    Derzeit wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG</ABBR>) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV</ABBR>) vorbereitet, die in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten soll. Betroffen von diesen Änderungen sind auch die außenwirtschaftlichen Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr.


    Sobald der genaue Termin für das Inkrafttreten der AWV</ABBR> und der damit verbundenen Änderungen bekannt ist, werden wir Sie an dieser Stelle umgehend informieren!


    Um den Meldepflichtigen eine frühzeitige Umstellung auf die Regelungen zu ermöglichen, weisen wir darauf hin, dass bereits mit Meldemonat Juli 2013 Transaktionen und Bestände nach den neuen Bestimmungen an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden können.


    Quelle: Deutsche Bundesbank

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