SEPA Prenotification Date vs. XML Collection Date

  • Hallo zusammen,


    die Prenotification wird auf die Faktura mit aufgedruckt, das hier angekündigte Einzugsdatum ist identisch mit dem Fälligkeitsdatum der Forderung. Das Fälligkeitsdatum wird aus der beim Debitor gesetzten Zahlungsbedingung (Fälligkeitstage) ermittelt. Nun muss aber im SEPA Zahllauf der EU-/Target Kalender benutzt werden, der bestimmte Feiertage & Wochenende vorsieht, was auch funktioniert.


    Das Übel ist, die Fälligkeit (Prenotification Date) wird per SAP Standard ohne Kalender berechnet, das Einzugsdatum (XML Collection Date) wird mit Kalender berechnet, somit laufen die beiden Datumsangaben auseinander. Die Prenotification muss zwingend auf die Faktura aufgedruckt werden und Prenotification Date und XML Collection Date müssen identisch sein.


    Hat jemand eine Idee?


    Grüße, PHS.

  • amazon
    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    vielleicht helfen die Informationen aus diesen Threads weiter:


    SAP-Zahlungslauf - Datumsangaben bei SEPA-Lastschriften - dieser bezieht sich auf den SAP-Hinweis 1864592 der einige Beispiele beinhaltet
    SAP-Zahlungslauf - Datumsangaben bei SEPA-Lastschriften


    oder


    Berechnung der Vorlauffristen für SEPA Direct Debit:
    Berechnung der Vorlauffristen für SEPA Direct Debit


    Dieser bezieht sich auf insgesamt drei Hinweise wie die Vorlauffirsten eingestellt werden können.


    Viele Grüße


    Claus Wild

  • Hallo,


    die Frage ist ja, wieviel Aufwand man in die Prenotification reinstecken möchte, um praktisch (fast) alles wasserdicht zu machen.
    Die Kosten, um alles abzudecken stehen ja in keinem Verhältnis mehr.
    Und wenn ein Kunde innerhalb 8 Wochen der Lastschrift widerspricht, kann er das sowieso OHNE Nennung von Gründen tun.
    Und eine fehlerhafte Vorankündigung macht ein Mandat sowieso nicht ungültig


    In den Musterlösungen der Banken wird zum Beispiel folgender Vorschlag gemacht:
    "Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. Folgenden Werktag.“


    DAS IST ZULÄSSIG.


    Grüße Severino